Spielregeln der Zusammenarbeit

 

1. Ihre Second-Hand Ware, die bitte sehr gut erhalten ist und die Sie selbst auch gerne kaufen würden, nehme ich gerne in Kommission und biete sie zum Verkauf an.

 

2. Die Kleidung, bis Größe 170, muss sauber und ohne Defekte sein. Ich nehme auch keine Kleidung mit herausgetrennten Etiketten an. Elektronisches Spielzeug nur mit funktionierenden Batterien.

 

3. Die Ware bleibt 3 Jahre im Second-Hand-Laden. Was dann nicht verkauft ist, wird an ein Secondhand-Kaufhaus zur Ünterstützung der Reintegration von Langzeitarbeitslosen gespendet.

 

4. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Preisgestaltung im Ermessen der Geschäftsführung liegt. Außer bei größerer Ware legen wir gemeinsam einen Verkaufspreis fest. 

 

5. Sie erhalten nach Verkauf der Ware 30% des Verkaufswertes ab Oktober 2022, wegen der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Das Geld bekommen Sie, sobald ein Artikel verkauft ist. Melden Sie sich einfach von Zeit zu Zeit oder bei einem Besuch im Geschäft.

 

6. Das durch den Verkauf erworbene Guthaben zahle ich Ihnen jederzeit gerne aus.

 

7. Bitte die Ware nicht zusammenbinden. Alte Etiketten und Bänder entfernen.

Nicht auf links drehen.

 

8. Für beschädigte oder gestohlene Ware kann keine Haftung übernommen werden.

 

9. Ich nehme pro angegebenen Annahmetag, der nur mittwochs ist, maximal 2 Bananenkartons pro Person an. Keine Warenannahme zwischendurch!!!

 

10. Rückgaberecht der Ware sind drei Werktage (Öffnungstage).

 

 

Ich freue mich jederzeit über angebotene Kinderwagen, Buggys, Hochstühle. Bitte Sie jedoch vorher um eine Anfrage wegen dem Platzbedarf.

 

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und zufriedene Kunden.

 

Ihr Second-Hand-Laden

Inhaberin S. de la Barre